3D-Trägermaterial

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Additive Manufacturing und damit verbundenen Dienstleistungen

1. DEFINITIONEN

In dieser Vereinbarung haben großgeschriebene Begriffe die in Anhang 1 festgelegte Bedeutung.

2. GELTUNGSBEREICH DER VEREINBARUNG

2.1 Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum des Inkrafttretens in Kraft und ist für beide Parteien vertraglich bindend. Sie bleibt in Kraft, bis alle in der Auftragsannahme aufgeführten Dienstleistungen von Ricoh erbracht und vom Kunden bezahlt wurden.

2.2 Diese Vereinbarung legt die Bedingungen fest, unter denen Ricoh

3. BESTELLUNGEN UND VERTRAGSABSCHLUSS

3.1 Von Zeit zu Zeit kann der Kunde Anfragen in Bezug auf den Erwerb von Dienstleistungen stellen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Beratungs-, Design-, additive Fertigungs- und/oder Nachbearbeitungsdienste von Ricoh.

3.2 Nach Eingang einer Anfrage gemäß Ziffer 3.1 kann Ricoh elektronische Materialien, die Teil des Designs sind, mit spezieller Software bearbeiten, um ihre Eignung für die Erbringung der angebotenen Dienstleistungen zu prüfen. Der Kunde verpflichtet sich, diesbezüglich die erforderliche Mitwirkung zu leisten. Änderungen der Materialien werden dem Kunden zur Genehmigung zugesandt.

3.3 Ricoh kann ein Angebot mit den Einzelheiten der angebotenen Dienstleistungen erstellen. Ein solches Angebot gilt als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und nicht als Angebot.

3.4 Erklärt sich der Kunde mit den Bedingungen des von Ricoh gemäß Ziffer 3.3 abgegebenen Angebots einverstanden, erteilt er eine Bestellung. Der Kunde stellt sicher, dass die Bestellung richtig und vollständig ist. Mit der Erteilung einer Bestellung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, bestätigt, gewährleistet und erklärt, dass: (i) er auf Grundlage der im Angebot enthaltenen Informationen einen Vertrag mit Ricoh abschließen möchte; (ii) er akzeptiert, dass diese Vereinbarung für das Angebot und die Dienstleistungen gilt; (iii) alle Ricoh während des Bestellvorgangs übermittelten Informationen in endgültiger Form vorliegen und richtig und vollständig sind; (iv) er den Überarbeitungen der Materialien zustimmt (sofern und soweit ihm diese Überarbeitungen gemäß Ziffer 3.2 von Ricoh zur Verfügung gestellt wurden); und (v) er akzeptiert, dass alle von Ricoh vereinbarten Druckarbeiten von Ricoh innerhalb der von Ricoh in der Auftragsannahme angegebenen Toleranzen durchgeführt werden.

3.5 Die Bestellung stellt ein Angebot des Kunden zum Erwerb von Dienstleistungen von Ricoh gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung dar.

3.6 Der Kunde stellt sicher, dass die Bestellung folgende Informationen enthält: Beschreibung der gewünschten Leistungen, gewünschte Artikelmenge, gewünschter Abhol-/Liefertermin, Abhol-/Lieferadresse, Kontaktdaten, Rechnungsadresse, Kundenkontonummer und Unterschrift einer berechtigten Person sowie alle weiteren von Ricoh schriftlich geforderten Informationen. Der Kunde erkennt an, dass die Leistung von Ricoh von den bereitgestellten Informationen abhängt, und stimmt zu, dass Ricoh nicht für Verluste oder Schäden haftet, die aus der Nichtbereitstellung vollständiger und genauer Informationen durch den Kunden entstehen.

3.7 Die Annahme einer Bestellung liegt im alleinigen Ermessen von Ricoh.

3.8 Ein Vertrag über die Bereitstellung der Dienste durch Ricoh an den Kunden gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung kommt zustande, wenn Ricoh die Bestellung durch die Ausstellung einer Auftragsbestätigung an den Kunden annimmt und das Datum dieser Auftragsbestätigung zum „Datum des Inkrafttretens“ der Vereinbarung wird.

3.9 Bei den in der Auftragsbestätigung angegebenen Abhol-/Lieferterminen handelt es sich lediglich um Schätzungen, und die Zeit ist in Bezug auf diese Termine nicht von entscheidender Bedeutung.

3.10 Jede Auftragsbestätigung enthält den Ort und die Bedingungen, unter denen ein Artikel abzuholen oder zu liefern ist, sowie die zugehörigen Lieferbedingungen. Fehlt in der Auftragsbestätigung die Angabe zur Lieferung, erfolgt die Lieferung ab Werk (Incoterms 2010).

3.11 Vorbehaltlich Klausel 3.13 sind die Bedingungen dieser Vereinbarung die einzigen Bedingungen, zu denen Ricoh dem Kunden die Dienste bereitstellt, und gelten unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bedingungen, die der Kunde im Rahmen einer Bestellung, Auftragsbestätigung und/oder eines ähnlichen oder anderen Dokuments (unabhängig davon, ob in dieser Vereinbarung auf ein solches Dokument Bezug genommen wird oder nicht) geltend machen möchte, sowie aller Bedingungen, die anderweitig durch Handel, Gewohnheitsrecht, Praxis oder Geschäftsverlauf impliziert werden können.

3.12 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Klausel 14.3 ist der Kunde nicht berechtigt, die Bestellung zu stornieren, sobald Ricoh eine Auftragsannahme ausgestellt hat.

3.13 Zur Vermeidung von Missverständnissen: Wenn eine Serviceanfrage die Verwendung von vom Kunden bereitzustellenden Rohstoffen erfordert, unterliegen diese Services einer separaten Zusatzvereinbarung für die technische Beratung bezüglich dieser Rohstoffe, die schriftlich mit Ricoh vereinbart werden muss.

4. ZAHLUNG

4.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind die Gebühren für die Dienstleistungen im Voraus zu entrichten. Ricoh ist berechtigt, dem Kunden die Gebühren zum Zeitpunkt oder nach der Auftragsannahme in Rechnung zu stellen.

4.2 Jede Rechnung ist vom Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Alle Zahlungen erfolgen in der in der Auftragsbestätigung angegebenen Währung per Banküberweisung, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Ricoh ist erst nach Eingang der Gebühren in frei verfügbaren Mitteln verpflichtet, mit der Erbringung der Dienstleistungen zu beginnen.

4.3 Ungeachtet einer angeblichen gegenteiligen Aneignung durch den Kunden ist Ricoh berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden jede Zahlung des Kunden einer von Ricoh ausgestellten Rechnung zuzuordnen.

4.4 Alle Zahlungen sind vom Kunden vollständig und fristgerecht zu leisten, ohne Abzug, Aufrechnung oder Gegenforderung wegen Schadensersatz oder aus anderen Gründen.

4.5 Ricoh behält sich das Recht vor, die Gebühren jederzeit mit einer Frist von mindestens 14 Tagen gegenüber dem Kunden zu ändern, um etwaige Änderungen der Kosten für die Rohstoffe, der Bereitstellung der Dienste und/oder der damit verbundenen Nebenkosten zu berücksichtigen.

4.6 Möchte der Kunde die Dienste, Artikel oder Gebühren aus berechtigten Gründen im Zusammenhang mit den Diensten anfechten, muss Ricoh innerhalb von 20 Tagen nach dem Datum, an dem der entsprechende Artikel von Ricoh versandt und/oder die Dienste erbracht wurden (je nachdem, welches Datum später liegt), eine schriftliche Mitteilung erhalten.

4.7 Der Kunde verpflichtet sich, Ricoh ausreichende Finanzinformationen zur Verfügung zu stellen, damit Ricoh auf Anfrage von Zeit zu Zeit die Kreditwürdigkeit des Kunden beurteilen kann. Ricoh prüft, ob auf dem Konto des Kunden ein ausreichender Kreditrahmen verfügbar ist, und die Parteien besprechen, ob und welche weiteren Kreditvereinbarungen Ricoh gegebenenfalls benötigt.

5. RECHTSMITTEL

5.1 Unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel, die Ricoh möglicherweise zustehen, behält sich Ricoh Folgendes vor: (i) Das Recht, auf alle überfälligen Zahlungen Zinsen in Höhe von höchstens dem gemäß den Gesetzen zum Zahlungsverzug zulässigen Betrag zu erheben, wobei diese Zinsen vom Fälligkeitsdatum der Zahlung bis zum Eingang der vollständigen Zahlung (sowohl vor als auch nach einem Urteil) anfallen, und/oder (ii) die Bereitstellung der Dienste und/oder der Artikel auszusetzen, bis die Zahlung der Gebühren und aller aufgelaufenen Zinsen eingegangen ist.

5.2 Der Kunde trägt die Rechtskosten von Ricoh auf Basis einer vollständigen Entschädigung, wenn der Kunde gegen diese Vereinbarung verstößt und Ricoh die Bedingungen dieser Vereinbarung durchsetzen und/oder die Zahlung aller hierunter geschuldeten Beträge eintreiben muss.

5.3 Um die Verwaltungskosten zu decken, behält sich Ricoh das Recht vor, eine Verwaltungsgebühr von höchstens 25 £ pro Änderung zu erheben, falls der Kunde eine administrative Änderung seiner Kontodaten wünscht (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Rechnungsadresse und/oder falls der Kunde die Neuausstellung einer Rechnung wünscht).

6. VOM KUNDEN BEREITGESTELLTE MATERIALIEN

6.1 Der Kunde stellt Ricoh innerhalb der in der Auftragsannahme angegebenen Frist (oder, falls keine Frist angegeben ist, innerhalb einer angemessenen Frist von höchstens 10 Tagen) die Materialien zur Verfügung, die Ricoh zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt.

6.2 Sofern in der Auftragsbestätigung oder nachstehend nichts anderes angegeben ist, verbleibt das Eigentum an den Materialien und dem Originaldesign beim Kunden. Das Eigentum an allen Artikeln geht mit dem Druck oder dem vollständigen Zahlungseingang bei Ricoh (je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt) auf den Kunden über. Die Verantwortung für die an Ricoh gelieferten Materialien liegt beim Kunden. Vorbehaltlich Ziffer 9.1 übernimmt Ricoh keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Materialien, solange sie sich im Besitz von Ricoh befinden. Ricoh kann die Materialien, einschließlich des Originaldesigns, nach Abschluss der Dienstleistungen kostenlos einbehalten.

6.3 Der Kunde garantiert Ricoh und stellt sicher, dass alle Materialien jederzeit für den vorgesehenen Zweck geeignet und von zufriedenstellender Qualität sind. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden stellt der Kunde, sofern er Ricoh im Rahmen der Leistungserbringung mit Druckleistungen beauftragt, sicher, dass alle gemäß dem Originaldesign erstellten Artikel sicher und zweckdienlich sind und allen geltenden Gesetzen, Normen, Vorschriften und Zertifizierungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die CE-Kennzeichnung) entsprechen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er im Sinne aller weltweit geltenden Gesetze und Vorschriften als „Hersteller“ gilt.

6.4 Vorbehaltlich der Klauseln 6.2 und 6.7 wird Ricoh, sofern in der Auftragsannahme nichts anderes angegeben ist, (i) die Materialien nur zum Zweck der Bereitstellung der Dienste und/oder Artikel für den Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung verwenden und (ii) keine Änderungen oder Modifikationen an den Materialien vornehmen, außer bei der Bereitstellung der Dienste oder anderweitig mit schriftlicher Zustimmung des Kunden.

6.5 Vorbehaltlich Klausel 9.1 haftet Ricoh gegenüber dem Kunden oder Dritten nicht für Verluste, Schäden oder Mängel, die durch das Eigentum des Kunden verursacht werden.

6.6 Unbeschadet der Klausel 10.4 wird der Kunde Ricoh im größtmöglichen nach englischem Recht zulässigen Umfang von allen Verlusten freistellen, schadlos halten und schadlos halten, die in jedem Fall aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung, dem Drucken und/oder dem Besitz des Kundeneigentums durch Ricoh und/oder der Erbringung der Dienstleistungen gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) alle tatsächlichen oder angedrohten Produkthaftungsansprüche, die sich aus einem Artikel ergeben; (ii) alle behördlichen Untersuchungen oder Zwangsmaßnahmen, die sich aus einem Artikel ergeben; und/oder (iii) alle tatsächlichen oder angedrohten Ansprüche, die sich aus den Anweisungen des Kunden in Bezug auf das Originaldesign und/oder das geänderte Design ergeben.

6.7 Ricoh hat ein allgemeines Pfandrecht an den Artikeln zur Zahlung aller Beträge, die der Kunde Ricoh gemäß dieser Vereinbarung schuldet. Leistet der Kunde eine fällige Zahlung gemäß dieser Vereinbarung nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung von Ricoh über den Zahlungsverzug, ist Ricoh berechtigt, als Vertreter des Kunden einzelne oder alle Artikel zu den von Ricoh nach eigenem Ermessen für angemessen erachteten Bedingungen und Preisen zu verkaufen. Ricoh verwendet den Erlös aus einem Verkauf zunächst zur Erstattung der durch den Verkauf entstandenen Kosten und anschließend zur Zahlung aller gemäß dieser Vereinbarung geschuldeten Beträge und rechnet dem Kunden den etwaigen Restbetrag ab.

7. RICOH-GARANTIE

7.1 Die Beurteilung und Auswahl der Dienste (und deren Eignung und Eignung für den Kunden) liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.

7.2 Ricoh wird die Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis erbringen.

7.3 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass das Ergebnis der Dienstleistungen vollständig von den Materialien und den Spezifikationen des Kunden abhängt (i) von den Rohstoffen (falls zutreffend); und (ii) vom Artikel (einschließlich aller Details im Design). Vorbehaltlich der Bestimmungen in den Klauseln 7.2 und 9.1 übernimmt Ricoh keine Verantwortung und keine Garantien in Bezug auf das Ergebnis der Dienstleistungen. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden und vorbehaltlich Klausel 7.2 wird jeder Artikel „wie besehen“ geliefert. Vorbehaltlich Klausel 9.1 übernimmt Ricoh keine Garantie dafür, dass ein Artikel oder Rohstoff sicher und für einen bestimmten Zweck geeignet ist, Konformitätsstandards erfüllt oder von zufriedenstellender Qualität ist.

7.4 Vorbehaltlich der Klauseln 9.1, 9.3 und 9.4 besteht Ricohs einzige Haftung bei Verletzung der Klausel nach Wahl von Ricoh darin, die Dienstleistungen erneut zu erbringen und/oder alle Artikel zu reparieren oder zu ersetzen, die durch die Nichterbringung der Dienstleistungen durch Ricoh gemäß Klausel 7.2 wesentlich beeinträchtigt wurden, oder die Gebühren für die betreffenden Dienstleistungen um einen unter den gegebenen Umständen angemessenen Betrag zu reduzieren.

7.5 Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, schließt Ricoh im größtmöglichen rechtlich zulässigen Umfang alle Bedingungen und Garantien (ausdrücklich oder stillschweigend, gesetzlich, gewohnheitsmäßig oder anderweitig) aus.

8. GARANTIEN UND VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

8.1 Der Kunde gewährleistet, erklärt und verpflichtet sich gegenüber Ricoh, dass: (i) er ein Unternehmen ist und nicht als Verbraucher betrachtet wird; (ii) er die Befugnis besitzt, diesen Vertrag abzuschließen, Ricoh zur Bereitstellung der Dienste zu ermächtigen und die Rechte und Lizenzen zu gewähren, die Ricoh im Rahmen dieses Vertrags zu gewähren beabsichtigt; (iii) Bestellungen von autorisierten Unterzeichnern des Kunden an Ricoh übermittelt werden, die berechtigt sind, den Kunden zu binden; (iv) er Ricoh schriftlich über alle Änderungen seiner Umstände informiert, die seine Fähigkeit beeinträchtigen, die Dienste gemäß diesem Vertrag zu erhalten und/oder zu bezahlen; (v) der Kunde für die Zwecke eines Artikels aufgrund seiner Bereitstellung der Materialien als Hersteller dieses Artikels betrachtet wird; (vii) er die volle Verantwortung trägt und jederzeit für alle gesetzlichen Verpflichtungen eines „Herstellers“ und alle Verpflichtungen eines „Produzenten“ in Bezug auf alle Produkte trägt, die das Ergebnis der Dienste sein können oder sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Artikel; (viii) er trägt die volle Verantwortung dafür, dass alle Artikel, die eine CE-Kennzeichnung oder eine andere Kennzeichnung erfordern, die in den Rechtsräumen, in die der Artikel geliefert wird oder werden soll, erforderlich ist, ordnungsgemäß zertifiziert und geprüft wurden und dass die korrekten Begleitdokumente, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Konformitätserklärung oder ein Äquivalent, vollständig ausgefüllt wurden und für den längeren Zeitraum von 10 Jahren oder den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzeitraum in den Rechtsräumen, in die der Artikel geliefert wird oder werden soll, sicher aufbewahrt werden; (ix) er wird auf Verlangen von Ricoh im Falle von behördlichen Anfragen oder Untersuchungen in Bezug auf die Artikel uneingeschränkt mit Ricoh und/oder allen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Offenlegung aller Unterlagen oder Informationen, die eine Aufsichtsbehörde von Ricoh anfordern kann, innerhalb von 5 Tagen; und (xi) die Materialien und alle Artikel erfüllen alle relevanten Gesetze, technischen Standards oder Produktsicherheitsvorschriften in allen Ländern, in die der Artikel verkauft oder geliefert wird.

8.2 Der Kunde verpflichtet sich: (i) unverzüglich sämtliche Unterstützung, Zusammenarbeit, Dokumentation und sonstige Informationen und/oder Materialien bereitzustellen, die Ricoh benötigt und/oder vernünftigerweise verlangt, damit Ricoh die Dienste erbringen kann; und (ii) aktuelle Sicherungskopien aller Daten und Dateien (einschließlich aller Originaldesigns) zu führen und angemessene Virenschutzsysteme für sein Unternehmen, seine Systeme und Netzwerke aufrechtzuerhalten.

8.3 Der Kunde gewährleistet, erklärt und verpflichtet sich gegenüber Ricoh, dass die Materialien und Artikel nicht: (i) gegen geltende Gesetze, Vorschriften, Standards und/oder andere rechtliche oder übliche Anforderungen verstoßen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jene, die in England und Wales und/oder in der/den Gerichtsbarkeit(en), in der/denen sich der Kunde befindet, und in der/den Gerichtsbarkeit(en), in der/denen sich ein Endbenutzer des Artikels befindet, gelten; (ii) auf der Liste der verbotenen Artikel stehen, die auf der Ricoh-Website verfügbar ist; (iii) als diffamierend, obszön, beleidigend, unanständig, böswillig, hasserfüllt oder aufrührerisch gelten; (iv) pornografisch oder sexuell eindeutig sind; (v) verwendet werden oder verwendet werden können, um Gewalt, Krieg oder Terrorismus zu fördern; (vi) verwendet werden oder verwendet werden können, um ein Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit einer Person oder die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit darzustellen; illegale oder rechtswidrige Aktivitäten fördern, darstellen oder als Teil davon verwendet werden; (vii) keinen Namen oder keine Marke von Ricoh in Verbindung mit dem Artikel verwenden, einschließlich auf Verpackungen, Bedienungsanleitungen oder anderen Begleitdokumenten oder Materialien; oder (viii) den Eindruck erwecken, dass es sich aus der Bereitstellung der Dienste durch Ricoh ergibt. Ricoh ist berechtigt, die Erbringung von Diensten zu verweigern, von denen es (nach eigenem Ermessen) glaubt, dass sie dazu führen könnten, dass der Kunde gegen diese Klausel 8.3 verstößt, und der Kunde stellt Ricoh von jeglichen Verlusten frei, die sich aus einem Verstoß gegen diese Klausel 8.3 ergeben, und hält Ricoh schadlos, soweit gesetzlich zulässig.

8.4 Der Kunde garantiert, erklärt, verpflichtet sich und stellt sicher, dass er Eigentümer der Materialien und/oder ein ordnungsgemäß autorisierter Lizenznehmer der Materialien ist und dass die Materialien und jegliche Artikel keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen, insbesondere nicht infolge der Erbringung der Dienstleistungen und/oder Bereitstellung der Artikel durch Ricoh. Der Kunde stellt Ricoh von allen Verlusten frei, die sich aus der Verwendung und/oder Vervielfältigung der Materialien und/oder jeglicher Artikel und/oder aus diffamierenden, verleumderischen oder rechtswidrigen Aussagen in den Materialien oder Artikeln ergeben.

8.5 Handelt es sich bei dem Artikel um einen Artikel zur Verwendung am Arbeitsplatz, garantiert und verpflichtet sich der Kunde, dass er ausreichende Schritte unternommen hat und weiterhin unternehmen wird, um sicherzustellen, dass der Artikel in seiner Konstruktion und Ausführung jederzeit sicher und ohne Gesundheitsrisiken ist, wenn er von einer Person am Arbeitsplatz aufgestellt, verwendet, gereinigt oder gewartet wird, wie in Abschnitt 6(8) des Health and Safety at Work etc Act 1974 oder einem analogen Gesetz in einer relevanten Gerichtsbarkeit verstanden.

8.6 Der Kunde ist verpflichtet, alle geltenden Exportgesetze und -vorschriften einzuhalten, wenn er Geräte (oder darin enthaltene Artikel, einschließlich Software) oder Software exportiert. Der Kunde darf Geräte (oder darin enthaltene Artikel, einschließlich Software), Software oder damit verbundene Informationen und/oder Dokumentationen nicht für militärische Zwecke (einschließlich der Entwicklung oder Herstellung von Massenvernichtungswaffen, konventionellen Waffen oder zugehörigen Trägersystemen) verwenden oder an Dritte weitergeben, die diese für solche militärischen Zwecke verwenden könnten.

9. HAFTUNG VON RICOH

9.1 Ricoh schließt seine Haftung (sofern vorhanden) nicht aus oder beschränkt sie nicht für: (i) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung, soweit dies gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann; (ii) Tod oder Personenschäden infolge der Fahrlässigkeit von Ricoh oder seiner Mitarbeiter, Subunternehmer oder Vertreter; oder (iii) jegliche Angelegenheiten, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können.

9.2 Sofern in Klausel 9.1 oben nichts anderes bestimmt ist, ist die Gesamthaftung von Ricoh gegenüber dem Kunden in Bezug auf Verluste oder Schäden, die nicht in Klausel 9.3 ausgeschlossen sind, auf Folgendes beschränkt: (i) die in den drei (3) Monaten vor dem Verstoß gezahlten und/oder in Rechnung gestellten und zu zahlenden Gebühren; oder (ii) zehntausend Pfund (10.000 £), je nachdem, welcher Betrag höher ist.

9.3 Sofern in Klausel 9.1 nichts anderes bestimmt ist, haftet Ricoh gegenüber dem Kunden weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit) noch auf sonstige Weise für die folgenden Arten von Verlusten: (i) entgangener Gewinn; (ii) entgangene Einnahmen; (iii) Verlust oder Minderung des Geschäfts- oder Firmenwerts; (iv) Nutzungsausfall oder Beschädigung von Daten oder Software; (v) Infektion oder Beschädigung oder Störung von Computerbetriebssystemen oder -programmen (oder Teilen davon); (vi) Verluste oder Schäden, die dem Kunden durch eine Klage eines Dritten gegen den Kunden entstehen; und/oder (viii) jegliche besonderen, indirekten oder Folgeschäden, unabhängig davon, ob derartige Verluste vorhersehbar waren und/oder Ricoh auf die Möglichkeit derartiger Verluste beim Kunden hingewiesen wurde.

9.4 Sofern in Klausel 9.1 nichts anderes bestimmt ist, haftet Ricoh nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung seiner Verpflichtungen, sofern diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf Folgendes zurückzuführen ist: (i) Ungenauigkeiten oder Auslassungen in oder Probleme mit: (a) dem Eigentum des Kunden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Spezifikationen); und/oder (b) vom Kunden bereitgestellte oder nicht bereitgestellte Informationen; oder (ii) Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder eines Dritten (mit Ausnahme der Subunternehmer von Ricoh).

9.5 Der Kunde erkennt an, dass Ricoh nicht Hersteller, Produzent, Importeur oder Designer der Artikel oder von Artikeln oder Produkten im Rahmen der Dienstleistungen ist. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt Ricoh keine Haftung für die Sicherheit der Ergebnisse der Dienstleistungen oder Produkte oder Artikel in Design oder Herstellung.

9.6 Ricoh hat die Gebühren auf Grundlage der in diesem Vertrag enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen berechnet. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass diese Haftungsausschlüsse und -beschränkungen angemessen sind und sich in den Gebühren widerspiegeln, die ohne diese Bestimmungen höher wären.

10. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE UND VERWERTUNG

10.1 Ricoh besitzt alle Rechte am bestehenden geistigen Eigentum. Bei der Erbringung der Dienstleistungen können Ricoh und der Kunde bei der Entwicklung oder Verbesserung des Originaldesigns zusammenarbeiten und/oder Ricoh kann das Originaldesign selbst verbessern. Soweit durch diese Zusammenarbeit und/oder durch Verbesserungen von Ricoh geistige Eigentumsrechte an der Technologie und/oder in Bezug auf die Technologie entstehen, sind diese geistigen Eigentumsrechte Teil der bestehenden geistigen Eigentumsrechte und Eigentum von Ricoh. Der Kunde überträgt hiermit alle diese geistigen Eigentumsrechte mit voller Eigentumsgarantie an Ricoh.

10.2 Vorbehaltlich Klausel 10.3 sind und bleiben sämtliche Rechte an Dokumentationen, Daten, Software und/oder Informationen, die von Ricoh oder in dessen Namen erstellt wurden, Eigentum von Ricoh oder seinen Lizenzgebern.

10.3 Vorbehaltlich der Klauseln 6.2, 10.1 und 10.6 und/oder sofern in einer Auftragsannahme nichts anderes angegeben ist, ist jegliches geistige Eigentum, das in Bezug auf das Originaldesign, das geänderte Design und/oder einen Artikel erstellt oder generiert wird, Eigentum des Kunden.

10.4 Ricoh gewährt dem Kunden eine widerrufliche (jedoch nur bei Verstoß des Kunden gegen diesen Vertrag), nicht exklusive, weltweite und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums, soweit dies ausschließlich zu dem Zweck erforderlich ist, dem Kunden den Erhalt und die Nutzung des Artikels zu gestatten. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Der Kunde darf die Technologie unter keinen Umständen selbst nutzen.

10.5 Der Kunde gewährt Ricoh eine nicht exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz (mit dem Recht zur Unterlizenzierung) zur Nutzung, Vervielfältigung, Übersetzung und Änderung der folgenden geistigen Eigentumsrechte:

(i) das Originaldesign, das geänderte Design und jeden Artikel; und

(ii) Verbesserungen und/oder Änderungen am Originaldesign oder einem geänderten Design (unabhängig davon, ob diese durch eine Zusammenarbeit zwischen Ricoh und dem Kunden gemäß Klausel 10.1.1 oder anderweitig entstanden sind),

wie es für die Bereitstellung der Dienste und die Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlich ist.

10.6 Wenn in der Auftragsannahme angegeben ist, dass Ricoh alle geistigen Eigentumsrechte am Originaldesign, am geänderten Design, an einem Artikel und/oder anderweitig an Dienstleistungen oder andere geistige Eigentumsrechte (ob als Ergebnis der Anwendung von Klausel 10.1.2 oder anderweitig) („ zugewiesenes geistiges Eigentum “) besitzt oder an Ricoh übertragen hat, überträgt der Kunde hiermit mit vollständiger Eigentumsgarantie ab dem Erstellungsdatum alle derartigen geistigen Eigentumsrechte am zugewiesenen geistigen Eigentum an Ricoh.

10.7 Der Kunde wird auf eigene Kosten alle Dokumente ausfertigen und alle Handlungen und Dinge vornehmen, die Ricoh von Zeit zu Zeit in angemessener Weise verlangen kann, um das volle Recht, den Titel und das Interesse von Ricoh an allen Rechten und allen damit verbundenen Dokumenten zu sichern, die Gegenstand dieser Klausel 10 sind.

10.8 Die Parteien vereinbaren, dass Ricoh keine Verantwortung trägt und nicht haftbar gemacht werden kann für etwaige Verletzungen, unbeabsichtigter oder sonstiger Art, von Rechten Dritter, die sich aus der Bereitstellung der Dienste durch Ricoh oder dem Erhalt der Dienste durch den Kunden und/oder aus dem Drucken durch Ricoh im Namen des Kunden gemäß den Anweisungen des Kunden oder der Verwendung von Artikeln oder Designs durch den Kunden ergeben.

10.9 Der Kunde stellt Ricoh von allen Verlusten frei, die aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Verfahren entstehen, die von einer Person gegen Ricoh wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung der Rechte Dritter geltend gemacht, eingeleitet oder angedroht werden und die aus oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dienste durch Ricoh oder dem Erhalt der Dienste durch den Kunden und/oder dem Drucken durch Ricoh im Namen des Kunden gemäß den Anweisungen des Kunden oder der Verwendung von Materialien, Artikeln und/oder Designs durch Ricoh oder den Kunden entstehen.

11. HÖHERE GEWALT

Ricoh kann ohne Haftung die Erfüllung verzögern und/oder diesen Vertrag aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände kündigen, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Feuer, Erdbeben, Explosion, Überschwemmung, Streik, Aussperrung, einstweilige Verfügung oder Telekommunikations-, Strom- oder Versorgungsausfall, Verzögerungen, die durch Zoll- und/oder Export- und/oder Importgesetze und -vorschriften verursacht werden oder damit in Zusammenhang stehen (unabhängig davon, ob sie sich auf die Einfuhr, Ausfuhr, Bewegung und/oder Lagerung von Artikeln, Materialien oder anderweitig beziehen) und/oder die Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen, Personal, Produkten und/oder Materialien.

12. VERTRAULICHKEIT

Mit Ausnahme der in Klausel 13.2 unten genannten Zessionare und/oder Subunternehmer und/oder Mitarbeiter und/oder Direktoren der verbundenen Unternehmen der Parteien (vorausgesetzt, jede Partei hat diese Mitarbeiter oder Direktoren, denen vertrauliche Informationen der anderen Partei offengelegt werden, über diese Vereinbarung informiert, gemäß der diese Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit aller vertraulichen Informationen verpflichtet sind) wird keine der Parteien ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei vertrauliche Informationen, die sie von der anderen Partei erhalten hat, verwenden, veröffentlichen oder einer Person offenlegen oder ihre Bediensteten, Vertreter oder Subunternehmer dazu veranlassen oder ihnen gestatten, diese Informationen zu verwenden, zu veröffentlichen oder offenzulegen, außer zur Erfüllung ihrer Pflichten gemäß dieser Vereinbarung, mit Ausnahme von vertraulichen Informationen: (i) die allgemein öffentlich zugänglich werden, ohne dass die empfangende Partei sie unberechtigt offengelegt hat; oder (ii) die in den Besitz einer der Parteien gelangt sind oder gelangen können, ohne dass dies durch Verletzung einer Geheimhaltungspflicht gegenüber der anderen Partei erfolgt; oder (iii) die sich bereits im Besitz einer Partei befinden, die zur Offenlegung berechtigt ist; oder (iv) die gesetzlich offengelegt werden müssen.

13. ABTRETUNG UND UNTERVERGABE

13.1 Der Kunde darf diesen Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Ricoh weder ganz noch teilweise an eine andere Person abtreten.

13.2 Ricoh kann diesen Vertrag ganz oder teilweise an Dritte abtreten und/oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag an Subunternehmer vergeben. Die vollständige oder teilweise Vergabe von Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch Ricoh entbindet Ricoh nicht von seiner Verantwortung für die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden.

14. KÜNDIGUNG

14.1 Ricoh kann diesen Vertrag oder jeden anderen Vertrag zwischen Ricoh und dem Kunden mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen: (i) (a) gemäß Klausel 14.3; und/oder (b) wenn der Kunde etwaige Gebühren nicht umgehend bezahlt; (ii) (a) der Kunde nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu bezahlen, oder insolvent wird, oder Verhandlungen mit seinen Gläubigern aufnimmt, oder in Liquidation oder Zwangsverwaltung geht, oder ein Konkursverwalter oder Zwangsverwalter für sein gesamtes oder einen Teil seines Vermögens bestellt wird, oder das Unternehmen aufgelöst wird; oder (b) ein Gerichtsvollzieher oder ein anderer Beamter Waren des Kunden aufgrund eines Gerichtsbeschlusses pfändet, abtritt oder einzieht oder, falls relevant, eine Pfändung seines Vermögens durchgeführt oder versucht wird oder, in einem der Fälle (ii) (a) oder (b), ein analoges Ereignis eintritt; oder (iii) Ricoh wird bewusst, dass vom Kunden vor Abschluss und/oder während der Erfüllung dieses Vertrags bereitgestellte Informationen oder Daten in einem wesentlichen Punkt falsch waren.

14.2 Im Falle einer Kündigung gemäß Klausel 14.1 zahlt der Kunde unverzüglich an Ricoh: (i) alle ausstehenden Gebühren und sonstigen fälligen Beträge; zuzüglich (ii) eines Betrags in Höhe aller Arbeits-, Verwaltungs-, Neben-, Stranded- und/oder Abwicklungskosten, die Ricoh durch die Einstellung der Dienstleistungen und/oder dieses Vertrags entstanden sind und/oder entstehen werden. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass dieser Betrag eine realistische Schätzung der Verluste von Ricoh darstellt, die sich aus der Kündigung dieses Vertrags ergeben.

14.3 Jede Partei kann die Bereitstellung von Diensten im Rahmen dieser Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung begeht und, sofern diese Verletzung behoben werden kann, vorausgesetzt, dass sie die andere Partei schriftlich über die Verletzung informiert und der anderen Partei mindestens 30 Tage Zeit gegeben hat, die Verletzung zu beheben.

14.4 Nach Beendigung dieser Vereinbarung, gleich aus welchem Grund, bleiben die Klauseln 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12, 14.2 und 15 sowie alle anderen Klauseln, die auch nach der Beendigung weiterhin gültig bleiben sollen, in Kraft.

15. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

15.1 Dieser Vertrag legt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Absprachen und Mitteilungen, ob mündlich oder schriftlich, in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen. Der Kunde erkennt an, dass er sich nicht auf Aussagen, Versprechen oder Zusicherungen im Namen von Ricoh verlassen hat, die nicht in diesem Vertrag enthalten sind. Jede vom Kunden erteilte Bestellung dient ausschließlich seinen Verwaltungszwecken, und keine der darin enthaltenen Bedingungen hat gegenüber Ricoh Gültigkeit oder Wirkung. Keine anderen Vereinbarungen, Zusicherungen oder Garantien, ob mündlich oder schriftlich, sind für die Parteien in Bezug auf diesen Vertrag bindend. Nichts in dieser Klausel 15.1 wird so ausgelegt oder ausgelegt, dass es die Haftung einer Person für Betrug oder betrügerische Falschdarstellung einschränkt oder ausschließt.

15.2 Diese Vereinbarung darf nur durch eine gegenseitige schriftliche Vereinbarung geändert oder ergänzt werden, die von den befugten Unterzeichnern beider Parteien unterzeichnet ist.

15.3 Mit Ausnahme der in Klausel 13.2 genannten Zessionare oder Subunternehmer und/oder der in (i) und (ii) unten dargelegten Bestimmungen vereinbaren die Parteien hiermit, dass eine Person, die nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung ist, keine Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 oder einem analogen Gesetz in einer relevanten Gerichtsbarkeit hat und: (i) Ricoh UK Products Limited schließt diese Vereinbarung für sich selbst und zugunsten seiner verbundenen Unternehmen ab, die jeweils von den Bedingungen dieser Vereinbarung profitieren und berechtigt sind, diese durchzusetzen.

(ii) ungeachtet Klausel 15.3(i) (i) kann Ricoh UK Products Limited diesen Vertrag ohne Zustimmung eines verbundenen Unternehmens kündigen und/oder ändern und/oder auf eine Frist verzichten;

(ii) alle Zustimmungen, Genehmigungen oder Mitteilungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung erteilt werden müssen, müssen nur von Ricoh UK Products Limited und nicht von einem verbundenen Unternehmen erteilt werden; und

(iii) Der Kunde ist nur berechtigt, die Bedingungen dieser Vereinbarung gegenüber Ricoh UK Products Limited durchzusetzen und/oder Ansprüche in Bezug auf diese Vereinbarung gegenüber Ricoh UK Products Limited (und nicht gegenüber einem verbundenen Unternehmen) geltend zu machen.

15.4 Soweit relevant, haben in dieser Klausel 15.4 großgeschriebene Begriffe die Bedeutung, wie sie in den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 und dem britischen Datenschutzgesetz 2018, definiert oder ausgelegt werden. Der Kunde ermächtigt Ricoh und die Subunternehmer von Ricoh, die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter des Kunden und der mit ihm verbundenen Unternehmen zu erheben und zu verarbeiten: (i) soweit dies für Ricoh zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erforderlich ist; (ii) um Ricoh die Vermarktung ähnlicher Dienstleistungen und/oder Waren an den Kunden und seine verbundenen Unternehmen zu ermöglichen, sofern diese Vermarktung den geltenden Gesetzen entspricht; und/oder (iii) um die Technologie und Dienstleistungen von Ricoh zu verbessern. Unbeschadet des Vorstehenden erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Ricoh die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter des Kunden und der mit ihm verbundenen Unternehmen innerhalb und außerhalb des EWR verarbeiten darf. Ricoh trifft angemessene Vorkehrungen zum Schutz dieser personenbezogenen Daten.

15.5 Sollte sich eine Klausel oder ein Teil einer Klausel dieser Vereinbarung als nicht durchsetzbar erweisen, wird diese Klausel oder dieser Teil im erforderlichen Umfang abgetrennt und berührt nicht die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung, die in vollem Umfang in Kraft bleiben.

15.6 Der Verzicht einer der Parteien auf die Geltendmachung einer Vertragsverletzung oder eines Verzugs stellt keinen Verzicht auf die Geltendmachung einer nachfolgenden Vertragsverletzung oder eines Verzugs gegen dieselben oder andere Bestimmungen dar; ebenso wenig gilt eine Verzögerung oder Unterlassung einer der Parteien bei der Ausübung oder Inanspruchnahme von Rechten, Befugnissen oder Privilegien, die ihr hierunter zustehen oder zustehen könnten, als Verzicht auf die Geltendmachung einer Vertragsverletzung oder eines Verzugs der anderen Partei.

15.7 Alle vom Kunden gemäß oder infolge der Bedingungen dieser Vereinbarung zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Wenn Ricoh gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung eine Lieferung an den Kunden erbringt (oder als erbracht gilt), die der Mehrwertsteuer unterliegt, hat der Kunde einen Betrag in Höhe dieser Mehrwertsteuer (zusätzlich zu allen anderen Gegenleistungen für die Lieferung) an Ricoh zu zahlen. Ricoh stellt dem Kunden (sofern gesetzlich vorgeschrieben) eine Mehrwertsteuerrechnung aus.

15.8 Wenn eine Steuerbehörde Ricoh benachrichtigt, dass für eine Lieferung im Rahmen dieser Vereinbarung Mehrwertsteuer anfällt: (i) sendet Ricoh dem Kunden eine Kopie der Benachrichtigung (sofern erhalten) und eine gültige Mehrwertsteuerrechnung; und (ii) zahlt der Kunde Ricoh innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung einen Betrag in Höhe der fälligen Mehrwertsteuer, den Ricoh der Steuerbehörde gegenüber abrechnen muss.

15.9 Jede Mitteilung muss schriftlich erfolgen und dem Empfänger per Einschreiben an die in der Auftragsbestätigung angegebene Adresse zugestellt werden.

15.10 Überschriften zu Klauseln dienen ausschließlich Informations- und Identifizierungszwecken.

15.11 Vorbehaltlich Klausel 15.12 unterliegen diese Vereinbarung und alle außervertraglichen Verpflichtungen, die sich daraus ergeben oder damit in Verbindung stehen, englischem Recht und werden entsprechend ausgelegt. Die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte Englands.

15.12 Jede Partei kann bei jedem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung oder eine andere einstweilige Schutzmaßnahme beantragen.

ANHANG 1: DEFINITIONEN

Sofern der Kontext nichts anderes erfordert:

„Verbundene Unternehmen“: bezeichnet in Bezug auf eine Person ihre Mutterunternehmen, ihre Tochterunternehmen und die jeweiligen Tochterunternehmen ihrer Mutterunternehmen, wobei „Mutterunternehmen“ und „Tochterunternehmen“ die in Abschnitt 1162 des Companies Act 2006 festgelegte Bedeutung haben.

„Vereinbarung“: bezeichnet den Vertrag zwischen Ricoh UK Products Limited und dem Kunden über die Bereitstellung von Dienstleistungen, der diese Geschäftsbedingungen enthält und gemäß Klausel 3.8 oben zustande kommt.

„Nebenkosten“ sind Verpackungs-, Versicherungs-, Transport-, Versand- und/oder Lieferkosten.

„Geistiges Eigentum“: bezeichnet: (i) sämtliche geistigen Eigentumsrechte an der Technologie; und (ii) sämtliche geistigen Eigentumsrechte, die Ricoh vor oder nach dem Datum dieser Vereinbarung von Dritten besitzt, entwickelt und/oder lizenziert hat.

„Gebühren“: bezeichnet die an Ricoh UK Products Limited geschuldeten Zahlungen für die Erbringung der in der Auftragsannahme angegebenen Dienste, zusammen mit allen vom Kunden zusätzlich zu zahlenden Nebenkosten.

„Vertrauliche Informationen“: bezeichnet sämtliche Informationen, die: (i) schriftlich als vertraulich gekennzeichnet sind und die Ricoh vom Kunden oder der Kunde von Ricoh erhält; (ii) die Ricoh dem Kunden vor oder nach dem Datum des Inkrafttretens direkt oder indirekt offenlegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Diskussionen über zukünftige Produkte oder Dienstleistungen von Ricoh; oder (iii) die von einer der Parteien im Rahmen oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung erstellt wurden und die aufgrund ihrer Natur vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die geistigen Eigentumsrechte, Methoden, technischen Kenntnisse und Informationen von Ricoh (einschließlich, aber nicht beschränkt auf technische Kenntnisse oder Informationen über die Technologie, die der Kunde durch den Erhalt der Dienstleistungen oder durch die in Klausel 10.1.1 vorgesehene Zusammenarbeit erlangt oder erworben hat) und/oder Preise.

„Kunde“: bezeichnet die juristische Person des Kunden, die in der Auftragsannahme als Kunde bestätigt wird.

„Kundeneigentum“: bezeichnet (i) Materialien und/oder (ii) alle Artikel, die gemäß dieser Vereinbarung vollständig bezahlt wurden.

„Design“: bezeichnet das Dokument oder die elektronische Datei, die von Ricoh zum Ausführen von Druckvorgängen gemäß Kundenwunsch verwendet wird, und zwar (i) das Originaldesign und/oder (ii) das geänderte Design.

„Datum des Inkrafttretens“: hat die in Klausel 3.8 festgelegte Bedeutung.

„Geistiges Eigentumsrecht“: bezeichnet sämtliches geistiges und/oder gewerbliches Eigentum jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, ergänzende Schutzzertifikate, Rechte an Know-how, eingetragene Marken, eingetragene Designs, nicht eingetragene Designrechte, nicht eingetragene Marken, Rechte zur Verhinderung von Nachahmung oder unlauterem Wettbewerb und Urheberrechte (ob an Zeichnungen, Plänen, Spezifikationen, Designs, Software oder anderweitig), Datenbankrechte, Topografierechte, jegliche Rechte an Erfindungen, Entdeckungen und/oder Verfahren sowie Anmeldungen und Rechte zur Anmeldung eines der Vorgenannten, jeweils im Vereinigten Königreich und allen anderen Ländern der Welt und zusammen mit allen Erneuerungen, Erweiterungen, Fortsetzungen, Aufteilungen, Neuausgaben, Neuprüfungen und Ersetzungen.

„Artikel“: bezeichnet ein dreidimensionales Objekt, das aus dem Design erstellt wurde.

„Haftung“: bezeichnet die Haftung, die sich aus dieser Vereinbarung ergibt oder mit dieser in Zusammenhang steht, sei es aufgrund eines Vertrags, einer unerlaubten Handlung, falscher Angaben, Rückerstattung, aufgrund eines Gesetzes oder auf andere Weise, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jegliche Haftung, die sich aus einer Verletzung oder Nichterfüllung oder mangelhaften oder verspäteten Erfüllung jeglicher Verpflichtungen einer Partei aus dieser Vereinbarung ergibt, und zwar in jedem Fall, gleich aus welchem Grund, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit.

„Verluste“: alle direkten Verluste, Haftungen, Kosten, Schäden und/oder Ausgaben, die einer Partei (und/oder ihren verbundenen Unternehmen) entstehen oder entstehen werden; alle Ansprüche oder Verfahren, Untersuchungen und/oder behördlichen Maßnahmen, die von einer Person und/oder Aufsichtsbehörde gegen die jeweilige Partei (und/oder ihre verbundenen Unternehmen) erhoben, eingeleitet oder angedroht werden; und alle direkten Verluste, Haftungen, Kosten, Schäden und/oder Ausgaben, die dieser Partei (und/oder ihren verbundenen Unternehmen) infolge der Verteidigung oder Beilegung eines solchen tatsächlichen oder angedrohten Anspruchs oder Verfahrens entstehen oder entstehen werden.

„Materialien“: bezeichnet die Dokumente oder sonstigen Materialien (sofern vorhanden), die Ricoh vom Kunden in physischem oder elektronischem Format für die Bereitstellung der Dienste durch Ricoh bereitgestellt werden. Dazu können (aber nicht ausschließlich) das Originaldesign, nicht jedoch die Rohmaterialien gehören.

„Geändertes Design“: bezeichnet das Originaldesign, das von Ricoh infolge der Erbringung der Dienste geändert wurde.

„Bestellung“: bezeichnet eine Bestellung des Kunden für die Bereitstellung von Dienstleistungen durch Ricoh an den Kunden, die schriftlich über die Online-Bestellfunktion auf der Ricoh-Website oder über andere für Ricoh akzeptable Kommunikationsmittel aufgegeben wird.

„Auftragsannahme“: bezeichnet die schriftliche Annahme eines Auftrags durch Ricoh.

„Originaldesign“: bezeichnet jedes Design, Produkt, Material, jeden Artikel oder Gegenstand, der vom Kunden erstellt oder an ihn lizenziert und vom Kunden an Ricoh zur Verwendung durch Ricoh im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen durch Ricoh bereitgestellt wird, wie vom Kunden schriftlich angegeben und/oder Ricoh anderweitig vom Kunden bereitgestellt.

„Drucken“: bezeichnet die Dienste zur Herstellung eines Artikels aus einem Design mithilfe der additiven Fertigungstechnologie.

„Rohmaterialien“ bezeichnet alle von Ricoh bereitgestellten und zur Herstellung des Artikels verwendeten Rohstoffe.

„Ricoh“: bezeichnet Ricoh UK Products Limited und/oder seine verbundenen Unternehmen (je nach Kontext).

„Ricoh UK Products Limited“: bezeichnet Ricoh UK Products Limited (Registrierungsnummer 01763860) mit Sitz in Priorslee, Telford, Shropshire TF2 9NS.

“Ricoh Website”: means Ricoh’s website at https://3d.ricoh.com/

„Rechte“ bezeichnet Rechte, Titel und Interessen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf geistige Eigentumsrechte).

„Dienste“: bezeichnet die von Ricoh für den Kunden erbrachten oder zu erbringenden Dienste, wie in einer Auftragsannahme angegeben, ob Druck-, Beratungs-, Design-, Nachbearbeitungs- und/oder sonstige Dienste, wie in der Auftragsannahme angegeben.

„Steuerbehörde“: bezeichnet jede Behörde im Vereinigten Königreich oder anderswo, die für die Erhebung, Festsetzung oder Einziehung von Steuern zuständig ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf HMRC.

„Technologie“: bezeichnet die Technologie, Software, Ausrüstung, den Betrieb und/oder andere Aspekte, die Ricoh bei der Erbringung der Dienstleistungen und/oder bei der Erbringung anderer additiver Fertigungsdienstleistungen für andere Kunden umfasst und/oder verwendet, sowie alle Verbesserungen, die in Bezug auf diese Technologie entstehen und/oder sich auf sie beziehen (einschließlich, ohne Einschränkung, wie in Klausel 10.1.1 vorgesehen), jedoch zur Vermeidung von Missverständnissen nicht das Design.

„MwSt.“: bezeichnet die britische Mehrwertsteuer oder eine vergleichbare Umsatzsteuer, die in einem anderen Rechtsraum erhoben wird.

Version 2.0: Juli 2019

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